Suche nach einem abgeschleppten Fahrzeug nach seinem KFZ-Kennzeichen

Auf dieser Seite können Sie suchen, ob ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde als:

  • Das Fahrzeug wurde als mögliches Hindernis des Straßenverkehrs auf der Grundlage des § 45 Abs. 4 Gesetz 361/2000 Ges.Smlg. abgeschleppt.
  • Das Fahrzeug wurde aus Gründen der öffentlichen Ordnung (Blockreinigung), Sicherheit oder der Flüssigkeit des Straßenbetriebs, Bauarbeiten oder Instandhaltungen abgeschleppt – oder aus Gründen eines außerordentlichen Ereignisses gemäß § 19a Abs. 1 Gesetzesnr. 13/1997 Sb., über Verkehrsstraßen.

Was sie tun müssen, um zu erfahren, wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, erfahren Sie - HIER.

HIER können Sie danach suchen, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde und wo Sie es abholen können.