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Was muss ich tun, wenn mein Fahrzeug abgeschleppt wurde? Klicken Sie und finden Sie heraus, ob Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde.

1. Das abgeschleppte Fahrzeug als potenzielles Hindernis des Straßenverkehrs gemäss § 45, Absatz 4 des Gesetzes 361/2000 Sb.

In Brno wird diese Abschleppart immer nach Anordnung der Stadtpolizei Brno oder Polizei der Tschechischen Republik ausgeführt (z.B. als potenzielles Hindernis des Straßenverkehrs, Kautionhinterlegung, u.ä.). Information über abgeschlepptes Fahrzeug kann der Besitzer auf Telefonnummer 158 oder auf Webseite www.bkom.cz feststellen (hier).  Die Fahrzeuge werden auf Porážka Strasse 2 abgeschleppt – Situationsplan incl. öffentliche Personenverkehrsverbindung (Ausnahmen bilden die durch Polizei der Tschechischen Republik aus dem Grund eines Verdachtes auf Straftätigkeit abgeschleppte Fahrzeuge – in diesem Fall befindet sich das Fahrzeug im Polizeilager auf Pražákova Str. 54). Für Abholung braucht der Besitzer (der Fahrer) Personalausweis, Führerschein, Zulassungsbescheinigung, eventuell Kaufvertrag und Fahrzeugschlüssel. Falls es seitens der Polizei keine andere Anweisung gibt, kann das Fahrzeug herausgegeben werden. Man kann das geleistete Abschleppen bar -, mit Karte oder per Banküberweisung bezahlen (Abschlepppreisliste bis 31.12.2023 hier), (Abschlepppreisliste vom 01.01.2024 hier). Kontakt zum Nonstopdienst der Fahrzeugausgabe auf Porážka Strasse 2: Telefonnummer 734 416 482.

2. Das aufgrund der öffentlichen Ordnung (Blockreinigung), Sicherheit und Kontinuität des Straßenverkehres, Bauarbeiten oder Wartung – oder aufgrund der außerordentlichen Ereignisse gemäss §19a Absatz 1 des Gesetzes Nr. 13/1997 Sb. über Bodenkomunikation abgeschleppte Fahrzeug.

Für die statutare Stadt Brno werden die Fahrzeugabschleppen nach dem zitierten Gesetz aufgrund Anordnungsvertrag Nummer 6/2011, § 19a Absatz 1 des Gesetzes Nummer 13/1997 Sb. über Bodenkomunikation in Fassung späterer Vorschriften durch die Gesellschaft Brněnské komunikace a.s. gesichert.

Aus dem Beschluss Nr. R8/015 der den 27. Februar 2019 und a Nr. R9/064 der den 13. December 2023 stattgefundenen Sitzung des Stadtrats der Stadt Brno werden folgende Verfahren vorgenommen:

Das Fahrzeug, das von dem Fahrer nicht rechtzeitig aus der gereinigten Sektion umgeparkt ist, wird:

a) auf einen anderen, dazu geeigneten Platz (Nebenstraße, Umstieg- oder Abstellfläche) abgeschleppt /abgestellt werden. Von hier wird dieses auf die Stelle, von der es abgeschleppt/ abgestellt wurde, wieder zurückgestellt.

b) Das Fahrzeug wird bloß auf den Abschleppwagen aufgeladen und nach Reinigung wird dieses direkt vom Abschleppwagen zurückgestellt.

Aus dem Beschluss Nr. R8/015 der den 27. Februar 2019 stattgefundenen Sitzung des Stadtrats der Stadt Brno beträgt Maximalpreis für diese Leistungen 1.500,- CZK (bis 31.12.2023), 3.500,- CZK (vom 01.01.2024). Falls sich der Fahrer in der ersten Stufe des Verfahrens (bis das Fahrzeug mit der Ladefläche des Abschleppwagens in Kontakt kommt) einstellt, bezahlt dieser für das sog. angefangene Abschleppen einen Betrag von 400,- CZK (bis 31.12.2023), 780,- CZK (vom 01.01.2024). Die Information, ob das Fahrzeug in der Zeit vor dem Jahr 2019 abgeschleppt wurde, kann man hier feststellen.

Die Fahrzeuge, die in der Zeit vor dem Jahr 2019 aufgrund der Blockreinigung der Straßen abgeschleppt wurden, sind auf der Abstellfläche des Abschleppdienstes Zdeněk Černý eingestellt, Adresse: Drážní 9, 664 52 Brno – Slatina, Areal F. K. Holoubek.

Kann das Unternehmen Brno Communications Inc. bietet eine öffentliche Aufzeichnung von Verkehrskameras als Beweis?

Administrator Aufnahmen von Kameras Municipal CCTV-Überwachungssystem ist die Brünner Stadtpolizei . Es ist auf diese Aufzeichnungen berechtigt (für 14 Tage archiviert ) stellen die Behörden mit den Strafverfolgungsbehörden , die Polizeibehörden und die Verwaltungsbehörden oder Dritten, die ein nachweisbares rechtliches Interesse haben (z. B. Versicherungen). Aus dem Vorstehenden ergibt, müssen Sie für die Ausgabe auf dem Brünner MP drehen Polizei der Aufzeichnung.

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